Krebsvorsorge

Jedes Jahr erkranken in Deutschland mehr als 66.000 Frauen neu an Krebs. Konsequente Krebsvorsorge ist darum, unabhängig vom Alter, besonders wichtig.

Zu der besonders gefährdeten Gruppe zählen Frauen, in deren Familie bereits Fälle aufgetreten sind, aber immer häufiger sind auch Frauen betroffen, bei denen das nicht der Fall ist.

Je früher eine Krebserkrankung festgestellt wird,
desto besser sind die Heilungschancen.

Eine ärztliche Mindestversorgung ist durch das Vorsorgeprogramm der gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet. Die Maßstäbe hinsichtlich der Art und Anzahl medizinischer Leistungen ist strenger und reduzierter geworden.

Gerade auf dem Gebiet der Krebsvorsorge hat jedoch die moderne Medizin große Fortschritte erzielt. Wir möchten Ihnen die Leistungen für eine optimale Vorsorge daher im Einzelnen vorstellen.

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungs-Richtlinien“ Anspruch auf folgende

Vorsorgeleistungen:

Ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich:

Erhebung der Vorgeschichte, Untersuchung des Muttermundes, Zellabstrich vom Muttermund (Pap-Test), Tastuntersuchung des inneren Genitales, Beratung und weitere Abklärung.

Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr einmal jährlich:
Chlamydienscreening (Urintest)

Ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre:
Zusätzliche Tastuntersuchung der Brust und der Lymphknoten, Zellabstrich.

Ab dem 50. Lebensjahr:
Alle zwei Jahre schriftliche Einladung zum Mammographie-Screening bis zum 70. Lebensjahr, Röntgenuntersuchung beider Brüste, Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl (einfacher Stuhltest).

Ab dem 55. Lebensjahr:
Entweder Vorsorgedarmspiegelung alle 10 Jahre oder alle zwei Jahre Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl (einfacher Stuhltest).

Es gibt jedoch eine Reihe sinnvoller Vorsorgeleistungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen und dem modernen Stand der Frauenheilkunde entsprechen.

Erweiterte Vorsorge auf Wunsch

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